Bildungsscheck NRW

Ausbildungen und Fortbildungen im Yogabereich sind oft gar nicht so günstig. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Aber sie sind so eine tolle Chance für die persönliche und fachliche Weiterentwicklung. Gerade wen du frisch eingestiegen bist, oder dein Einkommen in der Selbstständigkeit / Anstellung dich noch nicht unproblematisch trägt, überlegst du sicherlich dreimal, wie und wo du eine Fortbildung machst.

Vielleicht gibt es für dich eine Möglichkeit, wie die Kosten der Weiterbildung nicht ganz so hoch sind:

Kennst du schon den Bildungsscheck NRW – eine Fördermöglichkeit für Arbeitnehmer:innen und Freiberufler:innen / Selbstständige?

Mit dem Bildungsscheck kannst du dir (sofern du die Fördervoraussetzungen erfüllst), bis zu 500€ für deine nächste Fort- oder Weiterbildung sichern.

In meinem Beitrag erfährst du, wie das Ganze abläuft und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Vielleicht ist das die Lösung, damit du am Yin Yoga Teacher Training im Herbst 2024 bei The Vinyasa People in Bonn, teilnehmen kannst?

Was ist der Bildungsscheck NRW?

Kurz gefasst: Das Land NRW übernimmt einmal jährlich 50% deiner Fortbildungskosten (nicht mehr als 500€ gesamt), wenn du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst.

==> Wichtig: Du darfst dich noch nicht zu der Fortbildung angemeldet haben!

Die Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in NRW
  • Dein zu versteuerndes Einkommen darf max. 40.000 Euro pro Jahr betragen (bei Ehepartnern 80.000€).
  • Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch individuelle Beratung bei einer anerkannten Stelle. In Bonn wird dies durch Lernet e.V. in Bonn ) übernommen.

Ablauf:

a) Du erkundigst dich bei dem Anbieter der Fort- und Weiterbildung, ob dieser bereit ist, einen Bildungsscheck NRW zu akzeptieren (Es gibt keine Verpflichtung dies zu tun, daher ist es einfacher, du klärst dies als Erstes, bevor du dir viel Arbeit machst, und dann am Ende dein Anbieter diesen Scheck nicht akzeptiert).

b) Dann besorgst du deinen Nachweis über dein zu versteuernden Einkommens durch deinen Bescheid vom Finanzamt aus dem Vorjahr, durch einen Nachweis deiner Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfeverein.

==> Wichtig (das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleich deinem Brutto-Einkommen).


c) Du vereinbarst eine Beratung bei LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Bitte lass dir erläutern, welche Nachweise du zum Termin mitbringen musst. Vermutlich sind das: Personalausweis oder Pass als Nachweis für deinen Wohnsitz, Unterlagen zu der Fort- oder Weiterbildung, dein Nachweis über dein Einkommen

Im Termin prüft die zuständige Beratungsperson ob die von die gewählte Fort- oder Weiterbildung förderfähig ist. Ist dies der Fall, erhälst du nach der Beratung den Bildungsscheck.

d) Du reichst den Bildungsscheck vor Kursbeginn bei dem Anbieter deiner Fort- oder Weiterbildung ein.



Kontaktdaten Beratungsstelle Bonn

LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Rathausstr. 3, 53225 Bonn

0228 9696876-0

E-Mail: bildungsscheck@lernet.de

Website:  https://www.lernet.de/beratung/bildungsscheck-nrw.html

Erreichbarkeit

(bitte unbedingt vorab per Email oder Telefon einen Termin vereinbaren):

Mo 9:00 – 10:00 Uhr

Do 14:00 – 15:00 Uhr

Fr 12:00 – 13:00 Uhr